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Ein Vertrag – viele Vorteile
Ein Vertrag – viele Vorteile
Creditreform Unternehmermagazin
Creditreform Magazin, 05.10.2011
Mit Rahmenverträgen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) schlagen Chefs für Firma und Mitarbeiter optimale Konditionen heraus. Doch Obacht: Viele Vorzüge der komplexen Einheitsverträge liegen brach, weil sie beim Kunden zu wenig bekannt sind.
Von der Rente ab 67 hält Dachdeckermeister Hans Lohmann wenig: "Auf dem Dach ist es für einen 60-Jährigen schon schwierig, je nach Beruf müsste man früher in Rente gehen können", findet der Frankfurter Handwerker, der in seinem Betrieb derzeit 14 Mitarbeiter beschäftigt. Keinen Handlungsbedarf sieht Lohmann hingegen bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV): Das neue, allgemeinverbindliche bAV-Modell, vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH mit der Gewerkschaft IG BAU vereinbart, findet seine Zustimmung – schließlich profitierten davon beiden Seiten, Chef und Beschäftigte, gleichermaßen. So spart der Arbeitgeber bei den Sozialabgaben, weil die Vergünstigungen des Betriebsrentengesetzes gelten. Und seine Teams haben finanzielle Vorteile bei der Einkommensteuer und bei den Sozialabgaben. Zur Vereinbarung gehört ein gemeinnütziges Zusatzversorgungswerk, über das alle Einzahlungen fließen: "Die Gemeinnützigkeit erhöht die Rendite der Rente", betont ZVDH-Präsident Karl-Heinz Schneider: "Ein Teil des 13. Monatsgehaltes wird verbindlich in Rente umgewandelt."
Ähnliche Rahmenabkommen gibt es heute auch bei anderen Gewerken: Mitarbeiter von Fleischer- oder Metzgerbetrieben können vermögenswirksame Leistungen umwandeln und erhalten 390 Euro pro Jahr als Arbeitgeberleistung. Beschäftigte im Metallhandwerk erhalten monatlich 50 Euro. Angestellte Bäcker beziehen eine arbeitgeberseitige Zahlung von 380 Euro jährlich, 300 Euro davon werden durch die Umwandlung des Urlaubsgeldes finanziert. Für alle Generalabsprachen gilt: Sie sind an keinen Durchführungsweg gebunden. Möglich ist etwa die Entgeltumwandlung, zu der auch die Umrechnung von Überstunden gehört. Ebenso die Direktversicherung, bei der eine Firma eine Versicherung für ihre Mitarbeiter abschließt. Dabei können Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen gleich mitversichert werden.
Weniger Verwaltungsarbeit
Ein weiterer Durchführungsweg ist die Unterstützungskasse, eine eigenständige Versorgungseinrichtung, oft in Form einer GmbH geführt. Für kleinere Unternehmen empfiehlt sich, die Versorgung über Gruppenunterstützungskassen abwickeln zu lassen. Die betriebliche Vorsorgealternative "Pensionsfonds" wiederum basiert auf einem vom Arbeitgeber rechtlich und organisatorisch ausgegliederten Sondervermögen. Der Fonds unterliegt der Aufsicht durch die BaFin.
Doch welcher Durchführungsweg taugt für welchen Betrieb? Rainer Reitzler, Chef der Versicherungsgruppe Münchener Verein, will das im Einzelfall klären. Eine allgemeine, gewerkebezogene Versorgungsvereinbarung gebe lediglich den Rahmen vor, darauf folgt ein eingehendes Beratungsgespräch mit dem Arbeitgeber, der letztlich die Entscheidung trifft. Zumal es je nach Durchführungsweg unterschiedliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen gibt.
Aus seiner Beratungspraxis weiß Reitzler: Die Unternehmensführung möchte stets "möglichst viele Vorsorgeleistungen für die Beschäftigten für möglichst wenig Geld" herausschlagen. Da komme die Sprache beinahe von selbst automatisch auf das Thema "betrieblicher Rahmenvertrag". Selbst kleine Unternehmen könnten von den Vorteilen eines Rahmenvertrags mit günstigen Konditionen profitieren, bestätigt Sebastian Uckermann, Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft Kenston Services.
Auch Dietmar Kierdorf, Vertriebsleiter bei HDI-Gerling, sieht in firmenweiten Einheitsabkommen so machen Vorteil: Zum einen stärke ein attraktives Angebot des Chefs die Mitarbeiterbindung, was die Personalfluktuation im Betrieb senke – in Zeiten des Fachkräftemangels immens wichtig. Zum anderen gibt es bei einem Rahmenvertrag jeweils nur einen Betreuungspartner, was den Verwaltungsaufwand beim Kunden reduziere. "Wir bieten die laufende Betreuung während der gesamten Vertragslaufzeit, die gerade kleine und mittlere Arbeitgeber schätzen", erklärt Kierdorf. Der Aufwand sei nicht zu unterschätzen, es gebe genug zu tun. Immer wieder wären Vertragsdokumente und Beitragsabrechnungen zu prüfen, An- und Abmeldungen sowie Vertragsänderungen durchzuführen. Mitarbeiter kommen und gehen, ändern die Höhe ihrer Beiträge, wollen zusätzliche Risiken absichern oder sich vorübergehend beitragsfrei stellen lassen.
Vorteile nicht verschenken
Wie die bAV-Beratungsspezialisten von "Die Finanzmanufaktur" beobachtet haben, besteht in einer Firma nicht selten ein Rahmenvertrag mit attraktiven Sonderkonditionen, der jedoch von den Beschäftigten nur unzureichend genutzt werde. Häufig, weil sie aus Zeit- und Personalmangel im Betrieb zu schlecht informiert würden. "Oft lässt sich die Ausnutzung von Rahmenverträgen auf 70 bis 80 Prozent steigern", mahnt Geschäftsführer Heyko Brandenburg.
Auch HDI-Gerlin bietet sich an, bestehende Firmenabkommen mit mehr Leben zu füllen: "Nach Abschluss des Rahmenvertrages mit dem Unternehmen beginnt unser eigentlicher Service." Das Angebot reicht von der Informationsbeschaffung und Abstimmung mit dem Kunden bis zur Organisation, Planung und Durchführung der Mitarbeiterberatungen vor Ort, welche die Abläufe des Unternehmensalltags nicht stören dürfen. Selbstverständlich sind ein ständiges Reporting sowie die Dokumentation der Beratungsergebnisse und die Aufbereitung der relevanten Informationen für die Geschäftsleitung und Buchhaltung.
Doch eines sollten Chefs beachten, mahnt Timo Schottek, Vermögensberater und Vorstand der Düsseldorfer Runde: Mit Eintritt in einen Rahmenvertag gibt der Arbeitgeber nicht nur den Durchführungsweg, sondern auch die Versicherungsgesellschaft vor: "Dadurch besteht die Gefahr, das er für die Güte dieser betrieblichen Altersvorsorge haftet." Dies wüssten die wenigsten Unternehmen. Zudem sollten Chefs über eine lückenlose Dokumentation der Willenserklärungen der Arbeitnehmer verfügen sollte. Regressansprüche drohen dem Arbeitgeber, wenn ein Arbeitnehmer ihm vorhält, er hätte eine für ihn bessere betriebliche Altersvorsorge abschließen können. Gleiches ist möglich, wenn nicht schriftlich dokumentiert werden kann, dass der Mitarbeiter über die Möglichkeit der bAV aufgeklärt wurde.
Die Gefahr von etwaigen Regressansprüchen sieht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) durch das vor kurzem geschlossene Abkommen bei Arbeitgeberwechsel reduziert. Es ermöglicht die Übertragung zwischen den Durchführungswegen und die Fortsetzung von Verträgen bei Jobwechsel, einerlei welches Allgemeinabkommen im neuen Unternehmen besteht. "Neben Versorgungen im Rahmen von Kollektivverträgen können Einzelversorgungen bestehen", bestätigt GDV-Rechtsexperte Domenik Wendt. Weitere Vorteile sind: keine erneuten Abschlusskosten, keine erneute Gesundheitsprüfung, keine Abzüge, keine Begrenzung des zu übertragenden Wertes und nicht zuletzt klare Verfahrensweisen und steuerliche Gleichbehandlung.
Autor: Gerd Zimmermann
bAV-Rahmenvertrag: Das Optimum herausholen
Als Unternehmer entscheiden Sie, welcher Rahmenvertragspartner die betriebliche Altersvorsorge Ihren Mitarbeitern garantieren soll. Achten Sie bei der Partnerwahl und Vertragsumsetzung auf:
Angebotsvergleich: Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und Vorteile eines Rahmenvertrags bei einem Finanzmakler oder Versicherer und lassen Sie sich ein Angebot unterbreiten. Holen Sie danach mindestens ein weiteres Angebot ein.
Im Allgemeinen sind sie "baff" und oft erstaunt, was alles möglich ist – wie schnell und einfach ein Hacker Angriffe durchführt. Vielen im Publikum werden die Konsequenzen von verschiedenen Vorfällen zum ersten Mal klar. Eine typische Reaktion lautet: "Natürlich habe ich schon so oft gehört, dass ein Passwort lang und kryptisch sein soll, aber jetzt erst verstehe ich es."
Vertragsabschluss: Entscheiden Sie sich für das Angebot, dessen Gesamtkonzept die meisten Vorteile verspricht. Neben günstigeren Konditionen für Ihre Mitarbeiter achten Sie auf: Vorgehensweise bei Umsetzung der Rahmenvereinbarung, regelmäßige Rückmeldung über den Stand der Dinge sowie laufende Betreuung und Verwaltung während der gesamten Vertragslaufzeit.
Mitarbeiterveranstaltung: Über den Rahmenvertrag und seine Vorteile informieren der bAV-Vertragspartner und Sie Ihre Mitarbeiter auf einer eigens anberaumten Veranstaltung. Damit diese ein besonderes Gewicht erhält und gut besucht wird, ist sechs bis vier Wochen vor Beginn eine aktive Informationspolitik und Werbung zu betreiben, zum Beispiel in der Mitarbeiterpublikation. Für die Veranstaltung sind maximal 60 Minuten, einschließlich Fragerunde, einzuplanen.
Gesprächsvereinbarung: Am Ende der Mitarbeiterveranstaltung vereinbaren Berater des bAV-Vertragspartners mit Ihren Mitarbeitern Termine für einzelne Beratungsgespräche. Sie werden informiert, wann mit welchem Mitarbeiter ein persönliches Gespräch stattfinden soll. Die Beratungen dürfen den laufenden Betrieb nicht stören, worauf vor allem Sie achten müssen.
Rückmeldung: Schriftlich werden Sie über den Beratungsverlauf informiert. Dies ist auch aus Haftungsgründen wichtig. Denn dadurch wird bewiesen, dass eine Beratung angeboten wurde – und wie die Beratung vonstatten ging.
Arbeitgeberzuschuss: Stellt sich unter den Mitarbeitern die erhoffte positive Resonanz nicht ein, betreiben Sie Ursachenforschung. Fehlendes Vertrauen, schlechtes Arbeitsklima, vorherrschende Mitarbeiterunzufriedenheit könnten die Ursachen sein. Entwickeln Sie Gegenmaßnahmen. Hinsichtlich der bAV gilt: Je höher der Arbeitgeberzuschuss, desto zufriedener und motivierter sind die Mitarbeiter.
Quelle: Eigene Recherche
Link-Tipp
Erste Anlaufstellen für die grüne Rendite sind etwa:
- Die unabhängige Ökofonds-Datenbank inklusive Wertentwicklung des Sustainable Business Institutes: www.nachhaltiges-investment.org
- Die Testberichte der Zeitschrift Öko-Test: www.oekotest.de
- Der gemeinnütziger Verein Germanwatch: www.germanwatch.org
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