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Neue Geldquelle

Nicht jede Liquiditätshilfe offenbart sich auf den ersten Blick. Ein zweiter kann sehr hilfreich sein.

Die finanzielle Situation von Gerhard A., einem mittelständischen Unternehmer, ist prekär. Wegen drastisch verringerter Umsätze steht er vor einem Liquiditätsproblem, das er mit Hilfe seiner Hausbank nicht mehr lösen kann. Diese stellt ihm den längst überzogenen Barkredit auf dem Geschäftskonto (derzeitige Kredithöhe 68.000 Euro bei einer ursprünglichen Kreditlinie von 45.000 Euro) zwar nach wie vor zur Verfügung. Sie lässt aber andererseits keinen Zweifel an ihrer Erwartung einer "… kurzfristigen Rückführung in den vereinbarten Kreditrahmen".

Was kurzfristig tatsächlich bedeutet, erfuhr A. in den vergangenen Wochen, als die Bank sich zunächst weigerte, die fälligen Gehaltszahlungen seiner Mitarbeiter abzubuchen. Erst nach einem intensiven Gespräch zwischen A., seinem Steuerberater und dem für ihn zuständigen Bankmitarbeiter erklärte sich das Kreditinstitut zur Zahlung der Gehälter unter der Voraussetzung bereit, von A. innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen einen konkreten Plan zur Liquiditätssicherung einschließlich einer aussagefähigen Rentabilitätsvorausschau vorgelegt zu bekommen.

Zumindest die nun vorliegenden Zahlen der Liquiditäts- und Rentabilitätsermittlungen der kommenden Monate scheinen A. ein wenig Luft verschaffen zu können. Vor allem die von ihm bereits vor etwa einem Jahr eingeleiteten Strukturmaßnahmen wie die Verbesserung seines Forderungsmanagements, die Reduzierung seiner Personalkosten sowie die Aktionen zur Neugewinnung von Kunden lassen nach Aussage seines Steuerberaters wieder steigende Erträge erwarten. Allerdings, und das ist ein nicht zu unterschätzender Aspekt, muss – so der Steuerberater – im Verlauf des nächsten halben Jahres "… nach wie vor mit Liquiditätsproblemen gerechnet werden".

Da die Hausbank zu einer Kreditausweitung zu vertretbaren Konditionen nicht mehr bereit ist, benötigt A. andere Finanzierungsquellen. Auch die Zweitbank fällt für einen Überbrückungskredit aus, und so hat er sich erneut mit seinem Steuerberater zusammengesetzt und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Dabei wurde unter anderem der vorzeitige Verkauf oder sogar die Kündigung seiner Kapitallebensversicherung diskutiert, die bereits rund zwanzig Jahre besteht und bei der sich ein Rückkaufswert von mittlerweile fast 100.000 Euro aufgebaut hat.

An diese Versicherung dachte A. zunächst nicht, da sie vor Jahren als Sicherheit für ein betriebliches Darlehen zu Gunsten seiner Bank verpfändet wurde. Erst als ihn sein Steuerberater darauf aufmerksam machte, dass dieses Darlehen längst zurückgezahlt ist, wurde A. aufmerksam. Die folgende Prüfung seiner Kreditunterlagen bestätigte diesen Sachverhalt, so dass A. seine Bank nun auch um die offizielle Freigabe der Versicherung bitten wird. Danach kann er sich entscheiden, ob er die Versicherung, wie ursprünglich überlegt, im "Zweitmarkt" vorzeitig verkauft, sie kündigt oder ob er eine andere Variante wählt.

Bei dieser Variante handelt es sich um ein Policendarlehen, mit dem sich die Kapitallebensversicherung von A. beleihen lässt. A. erhält somit einen Kredit aus seinem eigenen Versicherungsguthaben gewissermaßen als Vorauszahlung, die er wieder einzahlen oder später mit der Versicherungsleistung verrechnen kann. Die Abwicklung eines solchen Policendarlehens ist relativ einfach: Nach Rücksprache mit dem Versicherer werden die vertraglichen Details wie Rückzahlungs- oder Verrechnungszeitpunkt und Zinssatz (derzeit je nach Anbieter etwa sechs Prozent Zinsen pro Jahr und damit regelmäßig preiswerter als beim Barkredit der Bankinstitute) festgelegt, so dass für den Kunden eine klare Kalkulationsgrundlage besteht.

A. geht sogar noch einen Schritt weiter. Nach seinen Recherchen offerieren nämlich auch die Zweitmarktanbieter zumindest teilweise neben dem Ankauf von Lebensversicherungen Policendarlehen. Erste Preisvergleiche zeigen A., dass die dort genannten effektiven Jahreszinssätze oftmals sogar günstiger sind als die Zinssätze der Versicherer selbst. A. wird nun kurzfristig neben seinem Versicherer auch Zweitmarktanbieter anschreiben und um entsprechende Angebote bitten.

Zeitgleich wird er von seinem Steuerberater prüfen lassen, ob eine Beleihung gegebenenfalls steuerliche Folgen hat und, ein sehr wichtiger Punkt, A. wird exakt ermitteln, bis zu welchem Zeitpunkt eine Rückzahlung des Betrags erfolgen wird. Denn eins hat er natürlich nicht vergessen: Die Kapitallebensversicherung dient neben der Absicherung seiner Familie vor allem dem Vermögensaufbau, um seine spätere finanzielle Altersvorsorge abzusichern. An diesem Sparziel will und muss er konsequent festhalten, um auch als Unternehmer im Ruhestand seinen Lebensstandard zumindest weitgehend zu erhalten.

 

aus "Creditreform – das Unternehmermagazin aus der Verlagsgruppe Handelsblatt", Autor: Michael Vetter

 

 

 



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